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Allgemeine Geschäftsbedingungen – NL Business Support
 

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Zusammenarbeit zwischen NL Business Support und den jeweiligen Auftraggebern. Art und Umfang der Leistungen werden individuell vereinbart.
 

2. Leistungen
NL Business Support bietet Büroorganisation, administrative Unterstützung, Belegorganisation und -digitalisierung sowie vorbereitende Tätigkeiten für Buchhaltung und Steuerberatung an. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.

Steuer- und Rechtsberatung sind nicht Bestandteil der angebotenen Leistungen.
 

3. Vergütung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand zu einem Stundensatz von 50,00 €. Individuelle Pauschalpreise können gesondert vereinbart werden.

Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
 

4. Rechnungsstellung und Zahlung
Nach Erbringung der vereinbarten Leistungen erhält der Auftraggeber eine Rechnung. Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu zahlen.
 

5. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. Für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen und Unterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich.
 

6. Vertraulichkeit und Datenschutz
Informationen und Unterlagen des Auftraggebers werden vertraulich behandelt. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Soweit erforderlich, werden ergänzende Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
 

7. Termine und Absagen
Vereinbarte Termine sollen möglichst frühzeitig abgesagt oder verschoben werden. Regelungen zu möglichen Ausfallkosten können bei Bedarf individuell vereinbart werden.
 

8. Beendigung der Zusammenarbeit
Bei laufenden Aufträgen können individuelle Laufzeiten und Kündigungsfristen vereinbart werden. Einzelaufträge enden grundsätzlich mit Erbringung der vereinbarten Leistung.
 

9. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen einzelner Vereinbarungen können zwischen den Parteien individuell getroffen werden. Es gilt deutsches Recht.

Stand: September 2026

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